Über 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie als Arbeitnehmer, der weniger als 3.975 Euro im Monat verdient (Stand 2007). Wenn jedoch Ihr Einkommen über dieser Grenze liegt oder Sie beruflich selbstständig sind, dann haben Sie auch die Möglichkeit einer Privaten Krankenversicherung beizutreten. Im Regelfall sind Beamte ebenfalls privat versichert.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind einkommensabhängig. Prozentual vom Einkommen wird der Beitrag berechnet und anschließend je etwa zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen - besonders für Berufstätige mit geringen und mittleren Einkünften ist dies von Vorteil. Im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung, in der für jedes Familienmitglied einen eigener Beitrag erhoben wird, sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht erwerbstätige Familienangehörige beitragsfrei mitversichert.
Iim Wesentlichen werden von den Gesetzlichen Krankenkassen einheitliche, gesetzlich vorgeschriebene Leistungen angeboten; Aber trotz der meist gleichen Leitungen unterscheiden sich die Beitragssätze der verschiedenen Kassen um mehr als zwei Prozent. Zunächst klingt das vielleicht nicht viel, jedoch lässt sich über die Jahre durch den Wechsel in eine günstigere gesetzliche Krankenkasse eine Menge Geld sparen.
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