Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind größtenteils im Gesetz festgelegt. Das aus medizinischer Sicht Notwendige wird von allen Kassen bezahlt - mit Ausnahme der Zuzahlungen zu stationären und ambulanten Therapien sowie der Rezeptgebühren, welche vom Versicherten übernommen werden. Bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie Mitglied sind, spielt daher für die Qualität Ihrer medizinischen Betreuung und Behandlung eine nur sehr geringe Rolle.
Unterschiedlich handhaben es die gesetzlichen Krankenversicherer dagegen mit den Extraleistungen: Einige Kassen bezahlen ihren Versicherten Gesundheitskurse, ambulante Vorsorgekuren oder Zusatzimpfungen, welche nicht im Pflichtkatalog vorhanden sind. Andere Kassen finanzieren in Grenzen auch alternative Heilverfahren wie Homöopatie oder Akupunktur.
Wenn Sie auf bestimmte Behandlungen und Behandlungsmethoden Wert legen, ist es empfehlenswert sich vor einem Kassenwechsel zu erkundigen, inwiefern die gesetzliche Kasse, zu der Sie wechseln möchten, die von Ihnen gewünschten Therapien erstattet.
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