Sparen Sie durch Kassenwechsel
Prozentual vom Einkommen wird Ihr Beitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet. Dabei tragen Sie und Ihr Arbeitgeber den Beitrag ungefähr zu gleichen Teilen. Wieviel genau Sie durch den Wechsel Ihrer Krankenkasse sparen können, ist also abhängig von Ihrer Einkommenshöhe.
Die Unterschiede bei den Beitragssätzen in den verschiedenen gesetzlichen Kassen liegen bei bis zu 2,5 Prozent. Wenn Sie von der teuersten zur günstigsten Krankenkasse wechseln, würden Sie deshalb beispielsweise bei einem Bruttoneinkommen von 3.500 Euro mehr als 40 Euro im Monat sparen.
Nur bis zur Bemessungsgrenze und nicht weiter
Bei der Beitragsberechnung zur gesetzlichen Krankenversicherung stellt die so genannte Beitragsbemessungsgrenze eine Art obere Grenze dar. Im Jahr 2007 liegt diese bei 3.562,50 Euro. Höchstens nach diesem Betrag bemisst sich Ihr Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, selbst für den Fall, dass Sie mehr verdienen.
Außerdem gibt es neben der Beitragsbemessungsgrenze auch die Versicherungspflichtgrenze. Dieser Betrag ist besonders für jene Arbeitnehmer interessant, welche mit einem Wechsel in eine Private Krankenversicherung liebäugeln: Denn als Arbeitnehmer sind Sie nur dann verpflichtet sich gesetzlich krankenversichern, wenn Ihr Monatsverdienst nicht mehr als 3.975 Euro beträgt (Stand 2007). Sollte Ihr Einkommen über dieser Grenze liegen, ist ein Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer für Sie möglich.
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