So wechseln Sie Ihre Krankenkasse Sobald Ihre Krannkenversicherung bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer seit mehr als 18 Monaten besteht, haben Sie die Möglichkeit Ihre gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Dabei muss die Kündigung bei Ihrer alten Kasse in schriftlicher Form und zum Ende des übernächsten Kalendermonats geschehen.
Ein Beispiel: Ab 1. April möchten Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse versichert sein. Ihre Kündigungsschreiben müssen Sie in diesem Fall bis zum 31. Januar Ihrer Krankenkasse zu kommen lassen und in diesem Schreiben müssen Sie Ihre Kündigung dann zum 31. März aussprechen. Am besten lassen Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben Ihrer Kasse zu kommen, denn damit können Sie Ihre Kündigung im Zweifel immer nachweisen. Für den Fall, dass Sie Ihre Krankenversicherung bereits vor der Frist von 18 Monaten kündigen möchten, ist dies dann möglich, sobald eine Erhöhung der Beitragssätze von der Kasse vorgenommen wird.
Der Wechsel funktioniert wie folgt Die bisherige Mitgliedschaft in Ihrer Krankenkasse kann formlos schriftlich erfolgen. Im Regelfall wird Ihnen die Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Eingang Ihres Schreibens ausstellen. Sofort im Anschluss reichen Sie bei Ihrer neuen Krankenkasse einen Aufnahmeantrag ein und fügen diesem gleich die Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse bei. Sobald Sie Ihrem bisherigen Krankenersicherer gegenüber die Mitgliedschaft bei Ihrer neuen Krankenkasse in Form einer Mitgliedsbescheinigung nachweisen, wird Ihre Kündigung wirksam.