Ergänzung: Zusatzversicherung Da der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen zu jedem Zeitpunkt vom Gesetzgeber gekürzt werden kann, ist es immer wieder möglich, dass Teile Ihrer Krankenversorgung nicht mehr vollständlig oder auch gar nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Aber derartigen Einschnitten können Sie mit einer privaten Krankenzusatzversicherung entgegenwirken.
Ihr persönlicher Bedarf bestimmt, ob sich eine zusätzliche Absicherung für Sie lohnt. Die folgenden drei Bereiche können dabei zusätzlich versichert werden:
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ambulante Leistungen (z. B. Psychotherapie, Brille, Arztbesuche),
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zahnärztliche Leistungen (Zahnersatz, Kieferorthopädie, Zahnbehandlung ) und
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Leistungen bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus.
Achtung: Nicht selten ist es der Fall, dass Leistungen aus der privaten Krankenzusatzversicherung nach Abschluss nicht sofort genutzt werden können, sondern, dass Sie mitunter mehrere Monaten warten müssen, bis zum Beispiel die anfallenden Kosten für eine teure Zahnarztbehandlung übernommen werden. Sie sollten Ihren Versicherer also immer rechtzeitig informieren.